Impressum

 

Präventionskonzept

der Natur Erlebnis Schule Tirol für Schulveranstaltungen, Camps und Ferienlager

·         Gesetzeslage Stand: 1. Juli 2020                                                                                         

Unter Einhaltung der aktuell gültigen COVID-19-Lockerungsverordnung der Bundesregierung, die mit 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, können betreute Ferienlager/Sportcamps und lt. Bildungsdirektion Schulveranstaltungen durchgeführt werden.

Feriencamps und Angebote der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit gelten als Veranstaltungen im Sinne der Verordnung. Damit sind im Juli 100 TeilnehmerInnen erlaubt, ab 1. August 200 TeilnehmerInnen (ohne BetreuerInnen). In geschlossenen Räumlichkeiten ist prinzipiell ein Meter Abstand einzuhalten.

Unter Einhaltung der Bestimmungen dieses Präventionskonzeptes kann der Mindestabstand innerhalb der Gruppe (siehe Pkt.3 Organisatorische Maßnahmen) sowie das Tragen des Mund- Nasen-Schutzes für die Schulveranstaltung, das Sommercamp bzw. Ferienlager entfallen.

·         Schulung der Mitarbeiter*innen

Betreuerinnen und Betreuer sind vor Beginn des Betreuungsprojekts über COVID-19-relevante Fragestellungen zu unterrichten, insbesondere sind allen Betreuerinnen und Betreuern die Inhalte dieses Präventionskonzeptes der Naturschule für Schulveranstaltungen, Sommercamps und Ferienlager zur Kenntnis zu bringen.

Zudem sollen die Betreuerinnen und Betreuer über Symptome und Maßnahmen zum notwendigen Eigenschutz und Fremdschutz unterrichtet werden.

Häufigste Symptome

 

Seltenere Symptome

 

Schwere Symptome

 

Fieber

Gliederschmerzen

Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit

Trockener Husten

Halsschmerzen

Schmerzen oder Druckgefühl im Brustbereich

Müdigkeit

Durchfall

Verlust der Sprach- oder Bewegungsfähigkeit

 

Bindehautentzündung

 

 

Kopfschmerzen

 

 

Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns

 

 

Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag

 

 Im Durchschnitt vergehen ab der Infektion mit dem Virus 5–6 Tage, bis bei einer Person Symptome auftreten. Es kann jedoch auch bis zu 14 Tage dauern. Die Unterweisung aller Betreuerinnen und Betreuer ist nachweislich durch Unterschrift zu dokumentieren. (siehe Vorlage Schulungsbestätigung)

Kinder und Jugendliche sind neben der Einhaltung der Hygienemaßnahmen auch zum Thema COVID-19 altersadäquat zu informieren, warum ein bestimmtes Verhalten für alle notwendig ist.

Hygienemaßnahmen

·         Händewaschen: Bei Betreten der Einrichtung und bei Bedarf (z.B. Niesen) und regelmäßig z.B. vor Einnahme von Mahlzeiten. Dabei die entsprechenden Empfehlungen zu beachten (mind. 30 Sekunden, warmes Wasser, Seife)

·         Hände desinfizieren – vor u. nach jedem Betreten des Speiseraumes und der Toiletten

Geeignete Spender sind im Eingangsbereich aufgestellt.

·         Alters- und situationsadäquate Aufklärung der Kinder und Jugendlichen über Hygiene (Husten/Niesen, …)

·         Regelmäßiges Lüften (zumindest 1x pro Stunde, wenn möglich Querlüften)

·         Mehrfach täglich desinfizieren der Toiletten und des Sanitärbereiches

Organisatorische Maßnahmen

 Ähnlich wie in den Schulen muss in Kleingruppen im Freien kein Mindestabstand eingehalten werden, und es muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

·         Bei Aktionen ist eine Gliederung in Gruppen von maximal 20 TeilnehmerInnen (ohne BetreuerInnen) verpflichtend.

·         Im Zuge der Abhol- und Bring-Situation, wo noch keine Einteilung in Gruppen stattgefunden hat, ist zwischen allen Betreuern*innen, Eltern,           Teilnehmer*innen der Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten.

·         Es können mehrere Gruppen gleichzeitig (bis zur max. Teilnehmer*innen Zahl) auf einem Camp sein.

·         Die BetreuerInnen der Gruppe sind fix den jeweiligen Gruppen zuzuteilen.

·         BetreuerInnen des Ferienlagers sind in die Gruppen-Höchstzahl nicht einzurechnen.

·         Innerhalb der Gruppen besteht keine Einschränkung bezüglich der Zimmerbelegung.

·         Die Definition eines Raumes, der im Falle einer Isolierung benötigt wird, ist im Vorhinein festzulegen.

 
Verhalten im Verdachtsfall einer Sars-CoV-2 Infektion

1.       Die betroffene Person ist sofort in einem eigenen Raum unterzubringen. Zur Risikominimierung darf bis zum Eintreffen des Gesundheitspersonals niemand den Bereich

2.       des Betreuungsangebots verlassen, bzw. ist auch hier den ersten, telefonischen Anweisungen der jeweilig zuständigen Gesundheitsbehörde Folge zu leisten.

3.       Umgehend die Gesundheitshotline 1450 sowie die zuständige Gesundheitsbehörde informieren.

4.       Unverzüglich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des/der unmittelbar Betroffenen.

5.       Dokumentation, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person haben bzw. hatten sowie die Art des Kontakts.

6.       Weitere Schritte werden von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt. Auch Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden. Diese verfügen auch, welche Personen zur weiteren Abklärung vor Ort bleiben müssen.

7.       Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.

8.       Sollte das betroffene Kind in der Rettung transportiert werden müssen, so soll die/der BetreuerIn das Kind mit Mund-Nasen-Schutz im Krankenwagen begleiten.

 

MFG Markus Treichl

Leiter Natur Erlebnis Schule Tirol